VDA begrüßt CO2-Grenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge
Am vergangenen Dienstag hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments einen Beschluss zur CO2-Gesetzgebung für kleinere Nutzfahrzeuge, wie z.B. Transporter, gefasst. Demnach liegt der festgelegte Grenzwert für das Jahr 2020 bei 147 g CO2 pro Kilometer. Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) begrüßt dies. Zwar gab er bekannt, dass der Grenzwert den Unternehmen einiges abverlangen wird, jedoch liege die Regulierung im Machbaren und sei realistisch.
Sämtliche Hersteller in Europa seien in der Lage diese Grenzwerte zu erreichen. Erfreut war Wissmann darüber, dass auf eine weitere Zielfestlegung für den Zeitraum nach 2020 verzichtet wurde. Da noch unklar sei, wann sich alternative Antriebe etablieren, sei es heute nicht möglich ein solch langfristiges Ziel zu definieren. Die Regulierung für 2017 liegt bei 175 g CO2/km. So muss in drei Jahren eine Einsparung von 28 g CO2/km erreicht werden, um die 147 Gramm, die ab 2020 gelten, zu gewährleisten. Wissmann erläuterte, dass der Wert nur durch den vermehrten Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu schaffen sei.
Er bedauerte, dass keine Mehrfachanrechnung für Transporter mit außergewöhnlich sparsamen Antrieben vorgesehen ist. Schließlich hätten damit effektive Impulse in Richtung Elektromobilität gesetzt werden können. Positiv bewertete der VDA-Präsident die Beibehaltung der Ökoinnovationen. Dies sind verbrauchsmindernde Technologien. Sie sind ausschließlich außerhalb des herkömmlichen Messverfahrens abbildbar.
Auf den Flottendurchschnitt können sie mit bis zu sieben Gramm angerechnet werden. Durch dieses Instrument könnte der Innovationswettbewerb zwischen Herstellern und Zulieferern angeregt werden, was Verbrauchern und der Umwelt gleichermaßen nützen würde. Wissmann betonte es sei wünschenswert, dass Parlament und Rat hinsichtlich der Vorgaben für Pkws bei den anstehenden Entscheidungen ebenfalls zu realistischen und vernünftigen Lösungen gelangen.